Bin dabei hier meine Nachrichten Webseite einzurichten. Möchte einen umfangreichen Artikel über die angebliche Prinzessin Maja Synke von Hohenzollern, geborene Meinert schreiben. Das Foto war auf ihrem Facebook-Account und zeigt aus meiner Sicht kein echtes Hohenzollernwappen.
Folglich fehlt mir noch ein Hinweis, dass die Dame wirklich Prinzessin ist und auch eine Hohenzollern. Trotz einiger Rechtsstreitigkeiten wurde mir weder von der angeblichen Prinzessin, noch von Ihrem Mitgesellschafter / Manager, Rechtsanwalt, dem Adelsarchiv oder von den Familien Hohenzollern oder von Preußen eine öffentliche Urkunde gezeigt, die beweist, dass die Dame wirklich eine Prinzessin und eine Hohenzollern ist. Kann mir jemand helfen, die Sache aufzuklären?
Nicht nur öffentliche Urkunden könnten helfen.
Oder aber auch der Beweis des Gegenteils.
Da sich die angebliche Dame Hohenzollern im Tierschutz engagieren soll und im aktuellen STERN über illegale Spendenpraxis bei einer angeblichen Tierschutzorganisation berichtet wird.
Bereits vor über 10 Jahren konnte man von Karin Burger über die angebliche Prinzessin lesen:
Telefonierte damals mit Frau Burger, die angab von einem Herrn, der dem ETN zu zu rechnen sei, bedroht zu werden.
Weiß jemand über diese Thematik etwas? Schließlich soll die geborene Frau Meinert selber eine Stiftung betreiben, die Spendengelder einsammelt, die aber auf der Webseite keine Verantwortlichen Personen und keine Adresse angibt: https://heart4strays.de/?site=Kontakt&lang=de
Zwei weitere Vorwürfe sprengen aber den bisher bekannten Rahmen. Im ersten Fall soll die Dame, die sich Hohenzollern nennt, wissen, wer den sog. Babymord, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-babyleiche-in-bankenviertel-gefunden-a-654632.html, zu verantworten hat.
Der zweite Fall betrifft den verstorbenen Sascha Küster, bei dem die Bild Zeitung aus Frankfurt fragt, wie ein 40 Jähriger so überraschend sterben kann: https://www.facebook.com/BILD.Frankfurt/posts/10161565054185037/
Gerüchte besagen, dass die „Dame Hohenzollern“ zumindest auf eine Anzeigepflicht bei Leichenfund (§ 159 StPO) hätte hinwirken können.
Meine Anfragen zu den letzten beiden Fällen vom Anfang des Jahres wurden von der Frankfurter Polizei bislang nicht beantwortet. Möglicherweise hätte man durch eine Beantwortung eine weitere Gerüchteküche vermeiden können.
Für sachdienliche Hinweise bin ich deshalb dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
MfG Andreas Jaeger