Gestern wurde am Landgericht Frankfurt am Main im sog. ANOM Kryptohandy-Fall plädiert. Morgen soll das Urteil in diesem Strafprozess verkündet werden. Meine Presseanfrage dazu folgt hier:

5/06 Kls – 5702 Js 237281/23 (15/23) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zu o.g. Aktenzeichen, Fall Anom Kryptohandy-Drogenschmuggel, habe ich einige Fragen. 

  1. Denken Sie es liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, da man mich nicht als Pressevertreter akzeptiert, obwohl ich schon beim Bundesverfassungsgericht, beim EU-Parlament, beim Landes- und Oberlandesgericht Nürnberg, beim Deutschen Anwaltstag (zuletzt im Juni 2023 in Wiesbaden), beim Deutschen Juristentag (zuletzt im September 2022 in Bonn), beim Verwaltungsgerichtstag, beim Deutschen Verkehrsgerichtstag etc. als Journalist akzeptiert wurde?
     
  2. Sehen Sie Zusammenhänge zwischen den Abhöraktivitäten im o.g. Fall und den Nichtermittlungen zu Abhöraktivitäten in meinem Fall? Siehe Aktenzeichen unten in der nächsten E-Mail. 
     
  3. Unten finden Sie Ausführungen von mir zur Datenschutz-Rechtsprechung des EuGH.
     
    a.) Warum haben die Angeklagten demnach kein Auskunftsrecht, wo der Server mit den Chatdaten war und ist?
     
    b.) Gegen wen könnten die Angeklagten wegen Nichterteilung der Auskunft auf Schadensersatz klagen? (Vgl. Artikel 15 i.V.m. Artikel 82 DSGVO)
     
    c.) Wurde Ihrerseits schon an den Datenschutzbeauftragten im Sinne von Artikel 83 DSGVO (Bußgeld) gemeldet?
     
    d.) Oder ist das Informationsfreiheitsgesetz Ihrer Meinung nach eher einschlägig? 
     
  4. Bei den Plädoyers wurde u.a. von Gesundheitsgefährdung durch Strafverfolgungsbehörden (Rechtsanwalt Borowsky), Nichtermittlungen (§§ 257, 258, etc. StGB) und der Pflicht zur Ermittlung nach § 1 HSOG gesprochen. Wie wurde dies strafrechtlich zu Gunsten der Täter und der Angeklagten gewertet?
     
  5. Zudem führte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Endres aus, dass eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorlag. Sehen Sie darin kein Verfahrenshindernis, bzw. einen zwingenden Grund einen Freispruch herbeizuführen?
     
  6. Tauchten bei den Ermittlungen zum o.g. Fall folgende Personen auf:
     
    a.) Herr Patrick Siegel, angeblich Rechtsanwalt, der aber weder ein Staatsexamen, noch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann, aber über zwei beA – Mail-Postfächer verfügt und durch Gerüchte im Verdacht steht Geld zu waschen und Kinderpornografie über die Postfächer ungestört zu versenden.
     
    Stand er im Kontakt mit einem der Angeklagten oder noch gesondert verfolgten Beschuldigten?
     
    b.) Herr „Rechtsanwalt und Notar“ Daniel Buchinger (beide Frankfurt) könnte als Notar Immobilienkäufe mit dem Geld aus Drogengeschäften beurkundet haben und/oder gekauft haben. Gibt es in den Ermittlungsakten Hinweise dazu?
     
    c.) Der Immobilienmakler Michael Best aus Bad Soden steht im Verdacht Kokain zu konsumieren, Alkoholiker zu sein, seiner elfjährigen Tochter nicht bei Mathematikaufgaben helfen zu können, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Baugesetzbuch, die HBO, diverse andere Gesetze zu verstoßen, Versicherungsbetrugs- und Brandstiftungsdelikte zu begehen, ohne Fahrerlaubnis zu fahren, sowie gewerberechtliche Verstöße vorzuweisen zu haben und Reichsbürger zu sein.
     
    Ist sein Name in den Akten zu finden?
     
    d.) Rechtsanwälte Kuther und Martin Feickert (beide Frankfurt am Main) könnten m. E. auch auftauchen, oder ist das nicht der Fall?
     
    e.) „Prinzessin“ Maja Synke „von Hohenzollern“, geb. Meinert.
     
    Sie soll weder Prinzessin, noch eine Hohenzollern sein, jedoch wird bei ihr – trotz § 18 HSOG – noch nicht mal wegen § 111 OWiG ermittelt.
     
    Sie ist mit diversen Orden aus China und Russland ausgestattet und es gibt diverse Gerüchte wegen toter Personen, die sie zumindest nicht angezeigt hat, bzw. es wurden bei ihr keine DNA – Daten abgeglichen.
     
    Wegen solchen und ähnlichen Erpressungspotentials könnte sie in den Akten auftauchen, oder ist das nicht der Fall?
     
    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
     
    Mit freundlichen Grüßen 
     
    Andreas Jaeger 

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Von ajaeger